Die Vorsorgevollmacht

Überblick über die Vorsorgevollmacht

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht machen Sie eine vertraute Person zu Ihrem Bevollmächtigten. Diese Person wird zum Vertreter im Willen und trifft im Ernstfall jegliche Entscheidungen für Sie.

Der Vorteil ist offensichtlich: Ihr Bevollmächtigter kann flexibel auf konkret anstehende Ereignisse reagieren. Dazu gehören die folgenden Bereiche:

  • Entscheidungen zu Ihrem Aufenthalt (Krankenhausaufenthalt, Wohnungskündigung, Umzug in ein Heim)
  • Finanzielle Entscheidungen (Kündigung von Zeitungsabonnements, Überweisung von Miete und Betriebskosten, Verkauf des Eigenheims)
  • Gesundheit (medizinische Entscheidungen zur Behandlungsart)

Die Vorsorgevollmacht ist das mächtigste Vorsorgedokument, da Sie schon zu Lebzeiten einer anderen Person die Vollmacht über Ihr Leben aushändigen. Sie sollten eine Vorsorgevollmacht also nur Menschen erteilen, denen Sie vollkommen vertrauen.

 

Wer braucht eine Vorsorgevollmacht?

Wenn Sie nicht wollen, dass im Notfall eine fremde Person über Ihre gesundheitlichen und privaten Angelegenheiten entscheidet, sollten Sie unbedingt eine Vorsorgevollmacht ausfüllen.

 

Was passiert, wenn keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist?

Wenn Sie niemanden kennen, dem Sie komplett vertrauen können und keinen Bevollmächtigten ernennen, übernimmt ein vom Gericht bestellter Betreuer diese Aufgabe.

In diesem Fall sollten Sie sich über eine Patientenverfügung absichern und zusätzlich mit einer Betreuungsverfügung Einfluss auf Ihren gesetzlichen Betreuer nehmen.

 

Die Erstellung

Wer darf eine Vorsorgevollmacht verfassen?

Der Vollmachtgeber muss zum Zeitpunkt der Erteilung volljährig und geschäftsfähig sein.

 

Muss eine Vorsorgevollmacht verfasst werden?

Nein, es besteht keine Pflicht zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht.

Allerdings raten wir Ihnen dringend dazu, wenn Sie eine enge Vertrauensperson benennen können. Ihr Bevollmächtigter kann flexibel auf konkret anstehende Behandlungen reagieren und auf ärztliche Entscheidungen Einfluss nehmen.

 

Welche äußere Form hat eine Vorsorgevollmacht?

Es gibt keine gesetzlichen Kriterien bezüglich der äußeren Form. Allerdings empfehlen Experten ein unterschriebenes Schriftstück, da es gegenüber dem gesprochenen Wort einen höheren Beweiswert hat.

 

Was muss Inhalt einer Vorsorgevollmacht sein?

Die Vorsorgevollmacht bestimmt Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten, Vermögenssorge und gesundheitliche Angelegenheiten. Wir haben alle relevanten Bereiche für Sie in unserem Vordruck zusammengestellt.

 

Ist eine Vorsorgevollmacht als Vordruck gültig?

Ja, denn für Vollmachten gilt das Prinzip der Formfreiheit. Mit unserem Vordruck sparen Sie unnötige Kosten für Anwälte und Notare.

Bevorzugen Sie dennoch einen Anwalt, weil es zum Beispiel um Immobilien oder Firmenanteile geht? Für diesen Fall haben wir Ihnen ein

deutschlandweites Netzwerk von Anwälten aufgebaut, die sich auf die Erstellung von individuellen Vorsorgevollmachten spezialisiert haben. Als Käufer des Vorsorgepaketes bieten Ihnen diese Anwälte außerdem einen Vorzugspreis.

Um einen qualifizierten Anwalt in Ihrer Nähe zu finden, besuchen Sie einfach unsere Seite: www.mein-vorsorgepaket.de/anwalt-finden

 

Bevollmächtigte/r in der Vorsorgevollmacht

Wer kann zum Bevollmächtigten ernannt werden?

Jede beliebige Person kann als Bevollmächtigter ausgewählt werden. Achten Sie dabei aber auf Folgendes:

  • Die Person muss vertrauenswürdig sein. Sie vertrauen Ihrem Bevollmächtigten Ihre höchstpersönlichen Belange an.
  • Die Person muss im Ernstfall einen kühlen Kopf bewahren können. Es gibt Menschen, die in Notsituationen emotional reagieren und nicht mehr in der Lage sind, rationale Entscheidungen zu treffen. Das kann auch zutreffen, wenn sie eine Person fortgeschrittenen Alters auswählen

Falls in Ihrem Freundes- und Familienkreis niemand in Frage kommt, können Sie auch eine neutrale Person wie einen Pfarrer, einen Anwalt oder einen Arzt ernennen.

Sie sollten in jedem Falle mit dem Bevollmächtigten darüber sprechen, welche große Verantwortung übernommen wird und ob diese getragen werden kann.

 

Wer kann als Bevollmächtigter ausgeschlossen werden?

Sie sollten keine Person auswählen, der Sie nicht uneingeschränkt vertrauen können. Der Bevollmächtigte wird nicht überwacht – nur bei schwerwiegenden medizinischen Entscheidungen oder Maßnahmen zum Freiheitsentzug ist die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts einzuholen.

 

Muss die Entscheidung begründet werden?

Nein, Sie können eine Person ohne schriftliche Begründung ernennen.

 

 Kann der Berufene die Bevollmächtigung ablehnen?

Ja, die von Ihnen berufene Person kann die Vollmachtstätigkeit ohne Begründung ablehnen. Hier gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit.

 

Unterstützung für den Bevollmächtigten

Tipp 1: Buchführung über Transaktionen Der Bevollmächtigte ist nur dem Vollmachtgeber und seinen Erben gegenüber Rechenschaft schuldig. Bitten Sie Ihren Bevollmächtigten darum, wesentliche Entscheidungen und finanzielle Transaktionen schriftlich festzuhalten. Das verhindert unnötige Missverständnisse und schützt ihn vor möglichen späteren Nachforderungen.

Tipp 2: Notfallmappe zur Hilfestellung Unterstützen Sie Ihren Bevollmächtigten, indem Sie ihm zusätzlich eine umfangreiche Notfallmappe anlegen. Diese beantwortet alle wichtigen Fragen rund um Ihre Vorsorgedokumente und enthält dazugehörige Kontaktdaten, Versicherungen und Konten. Alle Informationen zum Anlegen Ihrer Notfallmappe finden Sie im beilegenden Ratgeber.

Tipp 3: Werte und Wünsche besprechen Es ist extrem wichtig, dass Sie mit Ihrem Bevollmächtigten über Ihre Behandlungswünsche und ethischmoralischen Wertvorstellungen sprechen. Nur so stellen Sie sicher, dass der Bevollmächtigte auch wirklich in Ihrem Interesse handeln kann. Als Anregung können Sie gemeinsam die einzelnen Fragen in unserer Patientenverfügung durchgehen.

 

Missbrauch und Absicherung

Die Vorsorgevollmacht ist ein mächtiges Dokument. Der Bevollmächtigte kann damit JEDERZEIT gegen Vorlage des Dokumentes in Ihrem Namen handeln – unabhängig von Ihrem gesundheitlichen Zustand.

Im schlimmsten Falle kann ein Bevollmächtigter rein rechtlich sogar Ihre Immobilien verkaufen, während Sie im Urlaub sind. Stellen Sie also keine Vollmacht aus, wenn Sie Zweifel an der Integrität des Bevollmächtigten haben.

ÜBRIGENS: Eine häufig zu lesende Festsetzung wie „Diese Vollmacht ist erst gültig, wenn ich nicht mehr selbst für mich entscheiden kann“, kann die gesamte Vorsorgevollmacht unwirksam machen. Rein rechtlich müsste dann nämlich zunächst Ihre Entscheidungsfähigkeit von externen Stellen beurteilt werden.

 

Falsche Sicherheit: Mehrere Bevollmächtigte

Einige Anbieter raten zur Ernennung von mehreren Bevollmächtigten: Es gibt die Empfehlung eines „Kontrollbevollmächtigten“ oder verschiedener Bevollmächtigter für einzelne Lebensbereiche. Allerdings hat sich in der Praxis oft gezeigt, dass es in diesen Fällen immer wieder zu Streit kommt, da viele Entscheidungen gleichzeitig in mehrere Bereiche fallen. Daher besteht in unseren Dokumenten die Möglichkeit, einen Bevollmächtigten und einen Ersatzbevollmächtigten zu ernennen. Das ist die sicherste Variante.

 

Regelung zum Innenverhältnis

Eine Vorsorgevollmacht sollte immer bedingungslos sein und in dem Moment gelten, in dem sie ausgestellt wird. Eine zusätzliche Regelung zum Innenverhältnis kann den Vollmachtgeber vermeintlich absichern. In der Praxis hat es sich aber gezeigt, dass diese Regelung häufig zu Streit und Missverständnissen führt und letztendlich die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht aufweichen kann.

Es gilt: Solange Sie Ihrem Bevollmächtigten voll vertrauen können, brauchen Sie keine Regelung zum Innenverhältnis. Wenn Sie Ihrem Bevollmächtigten nicht voll vertrauen, sollten Sie keine Vorsorgevollmacht aufsetzen. Daher ist in unseren Formularen diese Regelung nicht enthalten.

 

Zusätzliche Sicherheit über einen Verwahrer

Es gibt die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht bei einem Verwahrer zu hinterlegen. Dieser händigt die Vollmacht nur unter bestimmten Bedingungen an den Bevollmächtigten aus. Wir raten Ihnen allerdings davon ab: Die Ebene des Verwahrers bedeutet zusätzliche Zeit und kostet im Ernstfall wertvolle Stunden. Wenn Sie Zweifel an der korrekten Verwendung durch den Bevollmächtigten haben, sollten Sie lieber einen anderen Bevollmächtigten ernennen oder die Möglichkeit eines gesetzlichen Betreuers nutzen.

 

Vorsorgevollmacht und Bankenvollmacht

Damit Ihr Bevollmächtigter im Ernstfall Ihr Vermögen verwalten kann, sollte er uneingeschränkten Zugriff auf Ihre Konten haben. In der Regel erkennt Ihre Bank die Vorsorgevollmacht als Legitimation nicht an.

Daher sollten Sie für Ihren Bevollmächtigten zusätzlich eine Bankenvollmacht ausfüllen. Wir empfehlen Ihnen, gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten einen Termin bei Ihrer Bank zur Erteilung einer Bankenvollmacht zu vereinbaren.

Achtung: Möglicherweise rät die Bank Ihnen auch zu einer kostenpflichtigen Zweitkarte mit separatem Pin-Code. Dies ist nicht notwendig, um einen Bevollmächtigten für Ihr Konto einzusetzen.

Auch versuchen einige Banken Ihnen über die Bankenvollmacht hinaus weitere Vorsorgedokumente anzubieten. Seien Sie auch hier vorsichtig, da sich Ihre Bank häufig nicht mit der aktuellen und sehr empfindlichen Rechtslage auskennt.

 

Aufbewahrung, Aktualisierung und Widerruf

Aufbewahrung einer Vorsorgevollmacht

Ein Exemplar Ihrer Vorsorgevollmacht sollten Sie, zusammen mit Ihren anderen Vorsorgeund Notfalldokumenten, als Original in Ihrer Notfallmappe aufbewahren.

Zusätzlich sollten Sie Ihrem Bevollmächtigten und gegebenenfalls seinem Vertreter ein weiteres Original aushändigen. Falls Sie nur ein Originaldokument erstellen, sollten Sie dem Bevollmächtigten Zugang zu Ihrem Original geben.

Außerdem sollten Sie in Ihrem Portemonnaie unseren Notfallausweis mit sich führen. In Ihrem Notfallausweis vermerken Sie, dass sie eine Vorsorgevollmacht erstellt haben und fügen die Kontaktdaten Ihres Bevollmächtigten hinzu.

WICHTIG: Der behandelnde Arzt muss die Vorsorgevollmacht im Original erhalten.

 

Aktualisierung einer Vorsorgevollmacht

Sie müssen Ihre Vorsorgevollmacht aktualisieren, sobald Sie den Namen Ihres Bevollmächtigten ändern wollen. Zudem kann es vorkommen, dass sich die Rechtslage verändert. Die Gesetze zur Vorsorge sind in Deutschland noch verhältnismäßig jung. Dementsprechend gibt es häufig neue Rechtsprechungen, welche eine Anpassung Ihrer Vorsorgevollmacht erfordern, damit diese im Ernstfall weiterhin wirksam ist. Zuletzt wurde die Rechtslage am 08.10.2015 und am 13.07.2016 angepasst.

 

Widerruf einer Vorsorgevollmacht

Solange Sie geschäftsfähig sind, dürfen Sie Ihre Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen. Wir empfehlen Ihnen, dies Ihrem Bevollmächtigten schriftlich mitzuteilen und sich das Original aushändigen zu lassen.

TIPP: Wir empfehlen Ihnen, zum Widerruf auch alle im Umlauf befindlichen Vollmachten zu vernichten.

 

Häufige Fehler in einer Vorsorgevollmacht

Durch unsere langjährige Praxis haben wir festgestellt, dass sich die Fehler bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht häufig wiederholen. Wir haben für Sie noch einmal die wichtigsten Fehlerquellen zusammengefasst.

 

Eingeschränkte Vorsorgevollmacht

Viele Menschen wollen ihren Bevollmächtigten einschränken, indem sie Satzteile wie „sollte ich nicht mehr handlungsfähig sein“ als Gültigkeitsbedingung hinzufügen.

Die Praxis zeigt aber, dass derartige Klauseln mehr schaden als helfen. Im Ernstfall müsste erst die Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers überprüft werden – dabei geht wertvolle Zeit verloren. Unsere Formularvorlage gilt daher uneingeschränkt.

 

Vollmacht trotz fehlendem Vertrauten

Wenn Sie keine Vertrauensperson benennen können, sollten Sie keine Vorsorgevollmacht ausfüllen. Eine Betreuungsverfügung ist in diesem Fall die bessere Wahl.

 

Mehrere Bevollmächtigte

Es führt in der Regel zu Streit und Missverständnissen, wenn Sie mehrere Bevollmächtigte ernennen. Wir empfehlen Ihnen, nur einen Bevollmächtigten und einen Ersatzbevollmächtigten zu ernennen.

 

Fehlende Bankenvollmacht

Durch eine Vorsorgevollmacht allein erhält Ihr Bevollmächtigter im Regelfall keinen Zugriff auf Ihre Konten. Dazu muss eine separate Bankenvollmacht ausgefüllt werden.