Das Testament

Ein Überblick zum Testament

Was ist ein Testament?

In Ihrem Testament können Sie schriftlich festlegen, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschehen soll.

 

Wer braucht ein Testament?

Grundsätzlich empfehlen wir jedem, ein Testament zu erstellen. Dies wird umso wichtiger, je mehr Vermögen sich im Besitz befindet.

Aber auch ohne ein großes Vermögen ist ein Testament hilfreich um über den Nachlass eindeutige Klarheit zu schaffen. So bleibt den gesetzlichen Erben zum Beispiel die Ungewissheit erspart, ob sich nicht doch ein ausformuliertes Testament an einem unbekannten Aufbewahrungsort befindet.

 

Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?

Wenn kein Testament (und kein Erbvertrag) vorhanden ist, gelten die gesetzlichen Erbfolgen. Es gibt also keinen Nachlass ohne Erben.

ACHTUNG: Seit dem 17.8.2015 wird nicht mehr die gesetzliche Erbfolge der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen angewendet, sondern die gesetzliche Erbfolge des „gewöhnlichen Aufenthalts“. Für Deutsche greift also nicht automatisch die deutsche gesetzliche Erbfolge, sondern die des Land in dem der Verstorbene seinen letzten Lebensmittelpunkt hatte.

Die gesetzliche Erbfolge sieht dabei in Deutschland, vereinfacht dargestellt, folgendermaßen aus:

  • Das Gesetz teilt die Verwandten des Verstorbenen (Erblassers) in ein Ordnungssystem mit verschiedenen Ordnungen ein (1. Ordnung, 2. Ordnung und so weiter).
  • Die 1. Ordnung enthält zum Beispiel die Abkömmlinge des Erblassers, die 2. Ordnung enthält die Eltern sowie deren Abkömmlinge, die 3. Ordnung enthält Großeltern und deren Abkömmlinge und so weiter.
  • Nachdem bestimmt wird, wer in den verschiedenen Ordnungen existiert, wir das Erbe in unterschiedlicher Priorität auf die verschiedenen Ordnungen sowie die verschiedenen Parteien innerhalb der Ordnungen verteilt.
  • Häufig kommt es dabei auch zur Entstehung von Erbengemeinschaften, die mehrere Parteien der potenziellen Erben vereinen.
  • Zusätzlich gibt es dann noch Sonderregelungen, wie zum Beispiel die Berücksichtigung des Ehegatten.

Wie Sie erkennen, ist bereits die stark vereinfachte Beschreibung der gesetzlichen Erbfolge in Deutschland schon sehr kompliziert. Daher wollen wir gar nicht versuchen die gesetzliche Erbfolge hier noch genauer zu erklären.

Für Sie ist es an dieser Stelle erst einmal nur wichtig zu verstehen, dass sich die gesetzlichen Erbfolgen nur in den seltensten Fällen mit den tatsächlichen Wünschen des Verstorbenen decken. Zusätzlich können Sie nicht einmal davon ausgehen, dass letztendlich die gesetzliche Erbfolge aus Deutschland, und nicht die eines anderen Landes, Anwendung findet.

Es ist daher unsere Empfehlung, dass Sie ein eigenes Testament verfassen um Ihrem letzten Willen Geltung zu verleihen.

 

Das Berliner Testament

Das Berliner Testament ist beliebt und besagt grundlegend, dass im Falle des Todes eines Ehepartners das gesamte Vermögen auf den anderen Ehepartner übergeht. Wir raten auch hier vom eigenhändigen Erstellen eines solchen Testaments ab, da auch dies ohne anwaltliche Beratung zu ungewollten Konsequenzen führen kann, wie folgendes Beispiel zeigt:

Ein verheiratetes Ehepaar mit jeweils Kindern aus erster Ehe erstellt ein Berliner Testament. Dieses Ehepaar gerät in einen Autounfall. Einer der Ehepartner stirbt sofort an Ort und Stelle, der andere Ehepartner kann noch einen Notruf absetzten, ist aber beim Eintreffen der Rettungskräfte dann auch verstorben.

Durch den Anruf bei den Rettungskräften kann bewiesen werden, dass einer der Ehepartner noch länger lebte als der andere. Laut Berliner Testament geht dadurch automatisch das gesamte Vermögen auf den länger überlebenden Ehepartner über. Als dieser Ehepartner kurz darauf auch verstirbt, wird das ganze Vermögen beider Ehepartner an seine Angehörigen vererbt. Die Angehörigen des Erstverstorbenen gehen komplett leer aus, da das gesamte Vermögen laut Berliner Testament auf die zweitverstorbene Person überging.

Mit einer anwaltlichen Beratung hätte dieses Szenario vermieden werden können.

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Die Erstellung

Wer darf ein Testament verfassen?

Jedem geschäftsfähigen Menschen steht ab dem 18. Lebensjahr das Recht zu, ein Testament zu verfassen. Dieses Recht ist sogar als „Testierfreiheit“ im Grundgesetz verankert (Art. 14 GG). Menschen, die wegen einer geistigen Erkrankung oder einer Bewusstseinsschwäche keinen eigenen Willen bilden können, sind davon ausgenommen.

 

Muss ein Testament verfasst werden?

Niemand ist dazu verpflichtet, ein Testament zu verfassen. Allerdings müssen Sie sich gewahr sein, dass dann im Todesfall die gesetzlichen Erbfolgen des Landes greifen, in dem der Verstorbene seinen letzten Lebensmittelpunkt hatte.

 

Welche äußere Form hat ein Testament?

Ein Testament muss eigenhändig handschriftlich verfasst und mit der Angabe von Datum sowie Unterzeichnungsort unterschrieben sein. Wenn diese Anforderungen nicht eingehalten werden, ist das Testament ungültig.

 

Was muss Inhalt eines Testaments sein?

In einem Testament können Sie bestimmen, wen Sie als Erben einsetzen wollen sowie auch einen Ersatzerben bestimmen. Außerdem können Sie gezielt einzelne Personen enterben.

Sie können außerdem die Teilungsanordnungen für die Nachlassteilung unter Miterben sowie eine zeitlich befristete Einsetzung einer Person als Vorerben bestimmen. Festlegen können sie auch die Zuwendung einzelner Gegenstände als Vermächtnis sowie Auflagen für den Erben oder Vermächtnisnehmer.

Zusätzlich können Sie familienrechtliche Anordnungen für minderjährige Kinder bestimmen und eine Testamentsvollstreckung zur Auseinandersetzung oder Verwaltung des Nachlasses einsetzen.

 

Ist ein Testament als Vordruck gültig?

Da Sie Ihr Testament aufgrund der Formvorschrift ohnehin handschriftlich und eigenhändig verfassen müssen, ist es theoretisch möglich Ihr Testament mit einer Ausfüllhilfe und ohne Anwalt selbst zu erstellen.

In der Praxis ist es bei einem Testament aber so, dass sich die individuellen Situationen eines jeden Erblassers überhaupt nicht standardisieren lassen. Man könnte ein ganzes Buch nur über die Erstellung eines Testaments schreiben und Sie wären immer noch nicht ausreichend informiert. Im Gegenteil, Sie wären am Ende des Buches über Ihre Testamentserstellung wahrscheinlich mehr durcheinander als zu Beginn. Dieses Problem haben wir bereits zu Beginn des Kapitels ausführlich beschrieben.

Wir sagen also ganz klar: NEIN! Wir empfehlen es nicht Ihr Testament ohne einen Anwalt zu verfassen. Auch halten wir alle anderen aktuell am Markt angebotenen Lösungsversuche ohne einen Anwalt bei weitem für zu riskant.

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Aufbewahrung, Aktualisierung und Widerruf

Aufbewahrung eines Testaments

Sie sollten eine Kopie Ihres Testaments, zusammen mit Ihren anderen Vorsorge- und Notfalldokumenten, in Ihrer Notfallmappe aufbewahren.

Um zu verhindern, dass Ihr Testament im Nachhinein noch verfälscht oder vernichtet wird, empfehlen wir dringend eine amtliche Verwahrung des Originals. Die amtliche Verwahrung ist bei einem Notar oder dem Amtsgericht möglich.

Dazu ein Beispiel: Stellen Sie sich vor, dass die gesetzlichen Erben (Kinder) den Toten auffinden. Der Verstorbene hat vor seinem Tod ein Testament erstellt indem er größtenteils ein Nicht-Familienmitglied begünstigt. Dieses Testament wurde von den gesetzlichen Erben beim Toten gefunden und, da für die Auffindenden nachteilig, vernichtet. Die Konsequenz ist, dass die gesetzlichen Erben letztendlich das Vermögen erhalten, da die Existenz des Testaments bzw. dessen Vernichtung vom Nicht-Familienmitglied nicht bewiesen werden kann.

Durch eine amtliche Verwahrung oder eine Verwahrung beim Haupterben können Sie diese Gefahr ausschließen.

 

Aktualisierung eines Testaments

Es ist durchaus möglich, einem bestehenden Testament einen Nachtrag hinzuzufügen. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass die Ergänzung als solche gekennzeichnet wird und der gesamte Erklärungsinhalt Ihr letzter Wille ist. Zudem sollte jeder Zusatz mit einer gesonderten Unterschrift versehen werden.

Wir empfehlen Ihnen zudem eine regelmäßige Überprüfung Ihres Testaments. So können Sie sicherstellen, dass es noch Ihren aktuellen Wünschen entspricht.

 

Widerruf eines Testaments

Sie können Ihr Testament jederzeit widerrufen. Wir empfehlen Ihnen, bei einem Widerruf ein neues Dokument zu verfassen und alle bestehenden Exemplare des vorherigen Testaments zu vernichten. So können Sie vermeiden, dass mehrere Dokumente auftauchen, die sich widersprechen.

Wenn verschiedene Testamente auftauchen, ist immer das zuletzt verfasste Exemplar gültig. Achten Sie darauf, jedes Dokument mit Ort und Datum zu unterschreiben.